Et publicarum necessitatum et privati aerarii deposcit utilitas, ne commoda, quae domui nostrae debentur, callidis debitorum artibus differantur.
von mustafa.828 am 28.05.2023
Es fordert die Nützlichkeit sowohl der öffentlichen Notwendigkeiten als auch der privaten Schatzkammer, dass die Vorteile, die unserem Haus geschuldet werden, nicht durch listige Künste der Schuldner verzögert werden.
von yan942 am 04.08.2019
Sowohl die öffentlichen Bedürfnisse als auch die Interessen der Privatkasse erfordern, dass die unserer Haushaltsführung geschuldeten Zahlungen nicht durch die listigen Machenschaften der Schuldner verzögert werden.