Ante sententiae tempus et ordinem eventus nec a discussore nec a rationali appellare liceat.
von martha8915 am 25.04.2023
Es ist nicht gestattet, vor dem ordnungsgemäßen Zeitpunkt des Urteils und der Verfahrensabfolge eine Berufung beim Wirtschaftsprüfer oder beim Rechnungsadministrator einzulegen.
von ksenia.e am 05.05.2022
Vor dem Zeitpunkt des Urteils und der Reihenfolge der Ereignisse darf weder von einem Prüfer noch von einem Gutachter Berufung eingelegt werden.