Non ideo minus uxor iure heres videtur instituta, quod non uxor, sed adfinis testamento nominata est.
von wolfgang.873 am 20.02.2014
Nicht deshalb wird die Ehefrau rechtlich weniger als Erbin angesehen, weil sie im Testament nicht als Ehefrau, sondern als Verwandte durch Heirat benannt wurde.
von timo.k am 15.09.2018
Der rechtliche Erbanspruch einer Ehefrau wird nicht geschmälert, nur weil sie im Testament als Verwandte durch Heirat und nicht als Ehefrau bezeichnet wurde.