Usurpationem totius licentiae submovemus circa vectigal alabarchiae per aegyptum atque augustamnicam constitutum, nihilque super transductione animalium, quae sine praebitione solita minime permittenda est, temeritate per licentiam vindicari concedimus.
von gabriel.e am 21.06.2014
Wir schaffen alle unbefugten Befreiungen von den in Ägypten und Augustamnica festgelegten Zollabgaben ab und erlauben keine leichtfertigen Befreiungsansprüche bezüglich des Tiertransports, der nicht ohne Entrichtung der üblichen Gebühren gestattet werden kann.
von lillie964 am 31.05.2023
Wir beseitigen die Usurpation der vollständigen Lizenz bezüglich der Abgabe der alabarchischen Verwaltung, die in Ägypten und Augustamnica eingerichtet wurde, und wir erlauben nichts, was ohne Überlegung durch Lizenz bezüglich des Tiertransports beansprucht wird, welcher keinesfalls ohne die übliche Zahlung gestattet werden darf.