Capitali poena proposita stationariis et urbanis militibus et ceteris personis, quorum avaritia id temptari firmatur.
von artur.905 am 21.01.2019
Die Todesstrafe wurde für Garnisons- und Stadtmilitärsoldaten sowie andere Personen verhängt, deren Habgier ein solches Vorhaben als bestätigt gilt.
von amalia.834 am 25.12.2023
Die Todesstrafe wird für Garnisonstruppen, Stadtgarden und andere Personen verhängt, bei denen nachweislich festgestellt wird, dass sie dies aus Habgier versucht haben.