Si qui desideria sua explicare cupientes ferri sibi a quoquam suffragium postulaverint et ob referendam vicem se sponsione constrinxerint, promissa restituant, cum ea quae optaverint consequantur:
von layla.x am 03.02.2017
Wenn Personen, die ihre Wünsche erklären möchten, verlangen, dass ihnen von jemandem Unterstützung gewährt werde, und sich durch ein Versprechen zur Vergeltung verpflichtet haben, sollen sie ihre Zusagen erfüllen, wenn sie das erlangen, was sie gewünscht haben:
von lorenz.844 am 01.07.2017
Wenn Menschen anderen bei der Erklärung ihrer Wünsche um Unterstützung bitten und im Gegenzug Versprechen abgeben, müssen sie diese Versprechen einhalten, sobald sie das erreicht haben, was sie angestrebt haben: