Nam si citra huiusmodi observationem chirographum pro pecuniis memoratam auri quantitatem excedentibus proferatur, minime hoc admitti ab iudicantibus oportet.
von henrik.843 am 22.07.2018
Denn falls ohne eine derartige Prüfung eine handschriftliche Urkunde für Geldsummen, die die genannte Goldmenge übersteigen, vorgelegt wird, darf dies von den Urteilenden keinesfalls zugelassen werden.
von aleksandra846 am 12.01.2018
Wenn jemand einen schriftlichen Vertrag für einen Geldbetrag vorlegt, der die festgelegte Goldmenge überschreitet, ohne diese Anforderungen zu erfüllen, dürfen die Richter diesen unter keinen Umständen akzeptieren.