In re mandata non pecuniae solum, cuius est certissimum mandati iudicium, verum etiam existimationis periculum est.
von domenic.m am 25.06.2018
In einer anvertrauten Angelegenheit besteht das Risiko nicht nur für Geld, für das es ein gut etabliertes Rechtsverfahren gibt, sondern auch für den eigenen Ruf.
von lana.v am 28.04.2018
In einer beauftragten Angelegenheit, die nicht nur das Geld betrifft, bei der das Urteil über den Auftrag am gewissesten ist, sondern auch eine Gefahr für den Ruf darstellt.