In restituenda hereditate compensatio eius habebitur, quod te in mortui infirmitate in sumptumque funeris bona fide ex proprio tuo patrimonio erogasse probaveris.
von florentine.a am 04.10.2013
Bei der Wiederherstellung des Erbes wird eine Kompensation dessen vorgenommen, was du nachweislich während der Krankheit des Verstorbenen und für die Beerdigungskosten in gutem Glauben aus deinem eigenen Vermögen aufgewendet hast.
von nelly.d am 08.04.2020
Bei der Rückgabe des Erbes werden Ihnen die Aufwendungen erstattet, die Sie nachweislich aus eigenen Mitteln während der Krankheit des Verstorbenen und für dessen Bestattungskosten in gutem Glauben getragen haben.