Sed hoc ita admittimus, nisi transactiones ad heredes paternos filius celebraverit, in quibus apertissime iudicium patris agnoverit.
von richard.v am 12.11.2019
Wir erkennen dies jedoch nur an, sofern der Sohn Transaktionen mit den väterlichen Erben getätigt hat, in denen er das Urteil des Vaters eindeutig anerkannt hat.
von fynn924 am 14.12.2013
Wir akzeptieren dies jedoch nur dann, wenn der Sohn keine Vereinbarungen mit den Erben seines Vaters getroffen hat, in denen er die Entscheidung seines Vaters nicht ausdrücklich anerkannt hat.