Litem te redemisse contra bonos mores precibus manifeste professus es, cum procurationem quidem suscipere ( quod officium gratuitum esse debet) non sit res illicita, huiusmodi autem officia non sine reprehensione suscipiantur.
von mohammed.d am 18.07.2024
Du hast offen zugegeben, einen Rechtsstreit durch Bitten unsachgemäß beigelegt zu haben, da das Übernehmen rechtlicher Vertretung (die eigentlich eine kostenlose Dienstleistung sein sollte) zwar nicht illegal ist, solche Aufgaben gegen Bezahlung jedoch Tadel verdienen.
von aliya.t am 10.09.2018
Du hast offenkundig bekannt, dass du einen Rechtsstreit wider die guten Sitten durch Bitten erworben hast, da, obwohl das Übernehmen einer Prozessvertretung (welche Pflicht unentgeltlich sein sollte) keine unzulässige Sache ist, dennoch solche Obliegenheiten nicht ohne Tadel übernommen werden.