Conventicula illicita extra ecclesiam in privatis aedibus celebrari prohibemus, proscriptionis domus periculo imminente, si dominus eius in ea clericos nova ac tumultuosa conventicula extra ecclesiam celebrantes susceperit.
von nele958 am 22.04.2020
Wir verbieten unerlaubte Versammlungen, die außerhalb von Kirchen in Privathäusern abgehalten werden, und der Hausbesitzer riskiert, dass sein Haus beschlagnahmt wird, wenn er Geistlichen erlaubt, diese neuen und störenden Zusammenkünfte dort außerhalb der Kirche abzuhalten.
von konrat.854 am 21.12.2019
Wir verbieten ungesetzliche Versammlungen außerhalb der Kirche in privaten Gebäuden, die gefeiert werden sollen, wobei die Gefahr der Beschlagnahmung des Hauses droht, wenn dessen Besitzer Geistliche aufnimmt, die neue und unruhestiftende Versammlungen außerhalb der Kirche abhalten.