Cui scilicet conveniens est nec furti teneri eum qui eodem hoc animo rapuit.
von emil.s am 09.08.2022
Für den es offensichtlich angemessen ist, dass derjenige, der mit eben diesem Geist etwas ergriffen hat, nicht des Diebstahls beschuldigt werden sollte.
von melina.s am 12.11.2017
Es ist offensichtlich folgerichtig, dass jemand, der mit Gewalt stiehlt, nicht wegen Diebstahls angeklagt werden sollte.