Per hoc autem dubium erat, quando novandi animo videretur hoc fieri, et quasdam de hoc praesumptiones alii in aliis casibus introducebant:
von jacob.8929 am 22.06.2014
Aufgrund dessen war es unklar, wann etwas mit der Absicht zu erfolgen schien, eine neue Verpflichtung zu begründen, und verschiedene Personen führten in unterschiedlichen Fällen verschiedene Vermutungen an:
von ilay.c am 17.09.2014
Durch dies war es zweifelhaft, wann mit der Absicht der Novation dies getan zu werden schien, und andere gewisse Vermutungen hierzu in anderen Fällen einführten: