Item contra, licet initio utiliter res in stipulatum deducta sit, si postea in earum qua causa de quibus supra dictum est sine facto promissoris devenerit, extinguitur stipulatio.
von kim.z am 17.10.2014
Ebenso im Gegenteil: Obwohl die Sache anfänglich nützlich in die Vereinbarung eingebracht worden war, erlischt die Vereinbarung, wenn sie später ohne Handlung des Versprechenden in eine der Ursachen gelangt, über die oben gesprochen wurde.
von eveline.n am 27.03.2023
Ebenso wird umgekehrt, selbst wenn eine Sache ursprünglich Gegenstand einer gültigen Vereinbarung war, die Vereinbarung ungültig, wenn die Sache später ohne Zutun des Versprechenden in eine der oben genannten Bedingungen gerät.