Sed si extraneo peculium legatum fuerit, non cedere ea legata, nisi ex rebus peculiaribus auctum fuerit.
von adrian943 am 04.09.2015
Wenn ein Peculium einem Außenstehenden per Testament vermacht wird, gehen die Vermächtnisse nicht mit über, es sei denn, sie wurden aus den eigenen Mitteln des Peculiums erworben.
von sebastian.968 am 16.07.2022
Wenn jedoch einem Fremden das Peculium vermacht wurde, gehen diese Vermächtnisse nicht über, es sei denn, es wäre aus eigenen Sondergegenständen erweitert worden.