Sin autem resipuerint, eandem substitutionem infirmari, et hoc ad exemplum pupillaris substitutionis, quae, postquam pupillus adoleverit, infirmatur.
von cristine.957 am 21.07.2015
Wenn sie jedoch ihre geistige Zurechnungsfähigkeit wiederlangen, wird diese Substitution ungültig, ähnlich wie die Substitution eines Minderjährigen ungültig wird, sobald das Kind die Volljährigkeit erreicht.
von ronja906 am 25.10.2018
Wenn sie jedoch zur Besinnung kommen, soll diese Substitution für ungültig erklärt werden, und zwar nach dem Beispiel der pupillaren Substitution, die ungültig wird, nachdem der Pupillus herangewachsen ist.