Illud quaesitum est, an, si fera bestia ita vulnerata sit ut capi possit, statim tua esse intellegatur.
von jana.875 am 12.07.2019
Es wurde hinterfragt, ob, wenn ein wildes Tier so verwundet worden wäre, dass es gefangen werden könnte, es sofort als dein Eigentum angesehen wird.
von paula863 am 18.05.2023
Es wurde die Frage aufgeworfen, ob ein Wildtier in dem Moment zu deinem Eigentum wird, in dem es so schwer verwundet ist, dass es gefangen werden könnte.