Cum vero evaserit custodiam tuam et in naturalem libertatem se receperit, tuum esse desinit et rursus occupantis fit.
von neo.d am 23.11.2013
Wenn es tatsächlich deiner Verwahrung entronnen ist und sich in natürliche Freiheit zurückgewonnen hat, hört es auf, dir zu gehören und fällt erneut demjenigen zu, der es in Besitz nimmt.
von diego.w am 16.01.2024
Wenn es deiner Kontrolle entkommt und in seinen natürlichen Freiheitszustand zurückkehrt, hört es auf, dein Eigentum zu sein, und kann von jedem in Besitz genommen werden, der es einfängt.