Et in summa mortis causa donatio est, cum magis se quis velit habere quam eum cui donatur, magisque eum cui donat quam heredem suum.
von evelyne.b am 23.10.2018
Kurz gesagt, eine Schenkung von Todes wegen liegt vor, wenn der Schenkende die Schenkung lieber für sich selbst behält, als sie dem Beschenkten zu geben, aber lieber möchte, dass der Beschenkte sie erhält als sein Erbe.
von joel.s am 26.06.2019
Und im Wesentlichen ist eine Schenkung von Todes wegen dann gegeben, wenn jemand lieber sich selbst haben möchte als denjenigen, dem die Schenkung gilt, und lieber denjenigen, dem er schenkt, als seinen Erben.