von leyla.k am 02.11.2015
Minderjährige können keine Beschwerden gegen ihre Vormünder wegen Fehlverhaltens einreichen.
von shayenne923 am 19.09.2020
Diejenigen, die die Pubertät noch nicht erreicht habne, können keine Anschuldigungen gegen ihre Vormünder als verdächtig erheben.