Sicut per contrarium non excusantur qui se tutelam patri pupillorum administraturos promiserunt.
von domenic.l am 15.10.2014
Ebenso wenig sind diejenigen entschuldigt, die sich selbst versprochen haben, die Vormundschaft für den Vater der Mündel zu verwalten.
von fiete.942 am 07.09.2020
Ebenso können diejenigen, die versprochen haben, die Vormundschaft im Namen des Vaters der Kinder zu verwalten, nicht von ihrer Verpflichtung befreit werden.