Nam si maxima capitis deminutio incurrat, ius quoque cognationis perit, ut puta servitute alicuius cognati, et ne quidem, si manumissus fuerit, receipit cognationem.
von mia979 am 06.02.2014
Wenn jemand seine bürgerlichen Rechte vollständig verliert, werden auch seine Familienbeziehungen rechtlich aufgehoben - zum Beispiel, wenn ein Verwandter versklavt wird, wird er seine Familienbande auch nach der Freilassung nicht wiederherstellen.
von filip.w am 26.07.2017
Denn wenn die schwerste Statusminderung eintritt, erlischt auch das Recht der Verwandtschaft, wie zum Beispiel durch die Versklavung eines Verwandten, und selbst wenn er freigelassen würde, erlangt er die Verwandtschaft nicht wieder.