Adoptio autem duobus modis fit, aut principali rescripto aut imperio magistratus.
von stephanie.i am 23.09.2023
Die Adoption erfolgt auf zwei Arten, entweder durch fürstlichen Erlass oder durch die Amtsgewalt eines Magistrats.
von lilya.934 am 24.06.2018
Die Adoption kann auf zwei Arten erfolgen: entweder durch einen kaiserlichen Erlass oder durch die Verfügung eines Magistrats.