Et ideo constat, si quis generum adoptare velit, debere eum ante filiam suam emancipare:
von pascal.b am 08.06.2013
Das bedeutet, dass derjenige, der seinen Schwiegersohn adoptieren möchte, zunächst seine Tochter aus seiner rechtlichen Gewalt entlassen muss:
von elise.w am 22.02.2014
Und daher steht fest, wenn jemand einen Schwiegersohn annehmen will, muss er zunächst seine eigene Tochter entmündigen: