Cum vero amplius quam quarta in opere consumitur, ex eius bonis ad perficiendum pecunia exigitur.
von arthur.967 am 30.08.2013
Wenn tatsächlich mehr als ein Viertel im Werk verbraucht ist, wird Geld aus seinem Besitz zur Fertigstellung gefordert.
von jason.832 am 27.08.2024
Wenn mehr als ein Viertel des Geldes für die Arbeit ausgegeben wird, müssen zusätzliche Mittel aus seinem Vermögen zur Fertigstellung herangezogen werden.