Haec vero cum inducuntur, etsi non ab arte sunt posita, fulgentes oculorum reddunt visus, et ideo quod pretiosa sunt, legibus excipiuntur, ut ab domino, non a redemptore repraesententur.
von samuel.e am 22.08.2016
Wenn diese Dekorationen angebracht werden, obwohl sie nicht Teil des ursprünglichen Entwurfs waren, erzeugen sie eine beeindruckende visuelle Wirkung, und da sie wertvoll sind, macht das Gesetz eine besondere Ausnahme, die vorschreibt, dass sie vom Eigentümer und nicht vom Auftragnehmer bereitgestellt werden müssen.
von milo9969 am 14.08.2019
Diese Dinge, wenn sie angewendet werden, erzeugen, obwohl sie nicht durch Kunst platziert sind, glänzende Erscheinungen der Augen, und deshalb, weil sie kostbar sind, werden sie durch Gesetze ausgenommen, sodass sie vom Besitzer, nicht vom Auftragnehmer bereitgestellt werden.