Tablinum, si latitudo atrii erit pedum viginti, dempta tertia eius spatio reliquum tribuatur.
von pia.847 am 31.01.2017
Für das Arbeitszimmer gilt: Wenn die Breite des Atriums zwanzig Fuß beträgt, ziehe ein Drittel dieses Raumes ab und nutze die verbleibende Fläche.
von josefine.821 am 13.01.2022
Das Tablinum: Wenn die Breite des Atriums zwanzig Fuß beträgt, wird nach Abzug eines Drittels des Raumes der verbleibende Teil zugeteilt.