Nec proinde diiudicari potest quid optimum factu fuerit, quam pessimum fuisse quod factum est.
von henry.909 am 10.09.2017
Es kann daher nicht beurteilt werden, was am besten zu tun gewesen wäre, als dass das Geschehene das Schlimmste war.
von michelle.919 am 15.01.2017
Es ist unmöglich zu beurteilen, was die beste Handlungsoption gewesen wäre, da das, was tatsächlich getan wurde, sich als der schlimmste Weg herausstellte.