Interim galbam duae sententiae distinebat: titus vinius manendum intra domum, opponenda servitia, firmandos aditus, non eundum ad iratos censebat: daret malorum paenitentiae, daret bonorum consensui spatium: scelera impetu, bona consilia mora valescere, denique eundi ultro, si ratio sit, eandem mox facultatem, regressum, si paeniteat, inaliena potestate.
von leonardo961 am 08.09.2022
Inzwischen hielten zwei Meinungen Galba zurück: Titus Vinius urteilte, man müsse im Haus bleiben, Sklaven gegen [den Feind] positionieren, die Eingänge verstärken und nicht zu den Erzürnten gehen: Er solle den Bösen Zeit zur Reue geben, den Guten Zeit zum Zusammenschluss: Verbrechen wachsen durch Impuls, gute Pläne durch Verzögerung, schließlich vorwärts zu gehen, wenn Vernunft es gebietet, mit derselben Möglichkeit bald, aber den Rückzug, sollte Reue eintreten, in fremder Macht.
von lucia878 am 16.11.2013
Inzwischen war Galba zwischen zwei gegensätzlichen Ansichten hin- und hergerissen: Titus Vinius riet, im Palast zu bleiben, Sklaven als Verteidiger zu postieren, die Zugänge zu sichern und jede Konfrontation mit dem wütenden Mob zu vermeiden. Er argumentierte, man solle den Unruhestiftern Zeit zur Reue geben und loyalen Unterstützern Zeit zum Zusammenschluss. Während Verbrechen durch eiliges Handeln an Kraft gewinnen, brauchen kluge Pläne Zeit zum Reifen. Außerdem könnten sie später immer noch hinausgehen, wenn nötig, aber sobald sie den Palast verließen, läge die Möglichkeit der Rückkehr in fremder Hand.