Neque tamen silebimus, si quod senatus consultum adulatione novum aut paenitentia postremum fuit.
von friederike.x am 25.06.2020
Dennoch werden wir nicht schweigen, wenn ein Senatsbeschluss entweder durch Schmeichelei neu oder durch Reue zuletzt zustande gekommen ist.
von kevin836 am 09.11.2014
Wir werden nicht schweigen über einen Senatsbeschluss, der entweder durch beispiellose Schmeichelei neu war oder der letzte aus Reue gefasste war.