Quorum copia fessi patres, et quia studiis certabatur, consulibus permisere ut perspecto iure, et si qua iniquitas involveretur, rem integram rursum ad senatum referrent.
von tessa.i am 03.09.2019
Dessen überdrüssig, durch die Fülle der Dinge ermüdet, und weil die Angelegenheit durch Parteilichkeit umstritten war, gestatteten die Senatoren den Konsuln, dass sie nach Prüfung des Rechts und falls irgendeine Ungerechtigkeit verwickelt sei, die gesamte Angelegenheit erneut an den Senat verweisen sollten.
von alessia.958 am 16.10.2022
Die Senatoren, erschöpft von der Vielzahl dieser Fälle und aufgrund parteiischer Streitigkeiten, ermächtigten die Konsuln, das Gesetz zu prüfen und, falls sie eine Ungerechtigkeit feststellten, die gesamte Angelegenheit erneut an den Senat zurückzuverweisen.