Igitur factum senatus consultum ne decreta patrum ante diem decimum ad aerarium deferrentur idque vitae spatium damnatis prorogaretur.
von celine.971 am 16.03.2014
Daher beschloss der Senat ein Dekret, dass ihre Entscheidungen nicht vor Ablauf von zehn Tagen bei der Staatskasse eingereicht werden sollten, wodurch dieser Zeitraum für die Verurteilten verlängert wurde.
von vinzent.p am 27.10.2019
Daher wurde ein Senatsbeschluss gefasst, dass die Beschlüsse der Väter nicht vor dem zehnten Tag der Staatskasse übermittelt werden sollten und dass diese Lebensspanne den Verurteilten verlängert werde.