Porro ob unius aut alterius imbecillum animum male eripi maritis consortia rerum secundarum adversarumque.
von mika.969 am 29.10.2016
Überdies werden aufgrund der schwachen Gesinnung des einen oder anderen den Ehepartnern zu Unrecht die Gemeinschaften günstiger und ungünstiger Dinge entrissen.
von kilian.939 am 31.05.2014
Es ist falsch, Ehemännern das Teilen guter und schlechter Zeiten nur deshalb zu verwehren, weil eine oder der andere Person schwachsinnig sein könnte.