Magistratibus quoque urbicis provinciarumque praesidibus coercendis tantum curae adhibuit, ut neque modestiores umquam neque iustiore extiterint; e quibus plerosque post illum reos omnium criminum vidimus.
von mariam921 am 18.03.2022
Er übte eine so strenge Kontrolle über städtische Beamte und Provinzgouverneure aus, dass diese nie zuvor so zurückhaltend und gerecht gewesen waren; obwohl wir später die meisten von ihnen wegen aller möglichen Verbrechen angeklagt sahen.
von ayaz.y am 08.04.2017
Den Stadt- und Provinzmagistraturen wandte er bei deren Einschränkung so viel Sorgfalt zu, dass sie weder jemals mäßiger noch gerechter gewesen sind; unter ihnen haben wir sehr viele nach ihm der Verbrechen beschuldigt gesehen.