Mulionem in itinere quodam suspicatus ad calciandas mulas desiluisse, ut adeunti litigatori spatium moramque praeberet, interrogavit quanti calciasset, et pactus est lucri partem.
von ferdinand.o am 20.11.2015
Da er vermutete, dass der Maultiertreiber nur angehalten hatte, um seine Maultiere zu beschlagen und dem sich nähernden Kläger Zeit und Verzögerung zu verschaffen, fragte er, wie viel das Beschlagen gekostet habe, und vereinbarte, am Gewinn beteiligt zu werden.
von greta.i am 24.09.2018
Da er den Maultiertreiber auf einer bestimmten Reise verdächtigte, absichtlich abgestiegen zu sein, um die Maultiere zu beschlagen, damit er dem nahenden Rechtsstreitenden Raum und Verzögerung verschaffe, fragte er, für wie viel er sie beschlagen habe, und vereinbarte einen Teil des Gewinns.