Claudiam ex liberto suo botere conceptam, quamuis ante quintum mensem diuortii natam alique coeptam, exponi tamen ad matris ianuam et nudam iussit abici.
von maya.s am 03.11.2024
Er befahl, dass Claudia, die von seinem Freigelassenen Boter gezeugt und weniger als fünf Monate nach der Scheidung geboren wurde und bereits zu werden begonnen hatte aufzuwachsen, dennoch nackt an der Türschwelle ihrer Mutter ausgesetzt werden sollte.
von magnus967 am 22.05.2015
Claudia, gezeugt von seinem eigenen Freigelassenen Boter, obwohl vor dem fünften Monat nach der Scheidung geboren und bereits zu erziehen begonnen, wurde dennoch angeordnet, an der Tür der Mutter ausgesetzt und nackt weggeworfen zu werden.