Non temere urbe oppidove ullo egressus aut quoquam ingressus est nisi vespera aut noctu, ne quem officii causa inquietaret.
von sebastian928 am 13.06.2013
Er verließ oder betrat niemals eine Stadt oder einen Ort außer am Abend oder in der Nacht, um niemanden mit amtlichen Verpflichtungen zu stören.
von aalyah.s am 23.08.2015
Er ging nicht leichtfertig aus einer Stadt oder irgendeiner Stadt heraus oder betrat keinen Ort, außer am Abend oder in der Nacht, damit er niemanden aufgrund seiner Pflicht störe.