Iudices a tricensimo aetatis anno adlegit, id est quinquennio maturius quam solebant.
von kay.8996 am 24.05.2016
Richter wählte er ab dem dreißigsten Lebensjahr aus, das heißt fünf Jahre früher als üblich.
von matthis.e am 25.04.2024
Er ernannte Richter im Alter von dreißig Jahren, das heißt fünf Jahre früher als üblich.