Non est itaque quod credas nos plurimum libidini permisisse, legibus minimum; longe enim frugalior haec iuventus est quam illa, cum reus adulterium apud iudices negaret, iudices apud reum confiterentur, cum stuprum committeretur rei iudicandae causa, cum clodius, isdem vitiis gratiosus quibus nocens, conciliaturas exerceret in ipsa causae dictione.
von frieda.906 am 10.06.2021
Man sollte also nicht denken, dass wir gegenüber menschlichen Begierden zu nachsichtig und gegenüber Gesetzen zu streng gewesen wären. Die heutige Jugend ist tatsächlich viel zurückhaltender als in jenen Zeiten, als Angeklagte Ehebruch leugneten, während die Richter ihn selbst eingestanden, als sexuelle Gefälligkeiten gegen günstige Urteile eingetauscht wurden und als jemand wie Clodius, der Einfluss durch eben jene Vergehen erlangte, die ihn schuldig machten, seine zwielichtigen Geschäfte mitten im Gerichtsverfahren arrangierte.
von tony.a am 22.08.2013
Daher solltest du nicht glauben, dass wir der Begierde sehr viel und den Gesetzen sehr wenig zugestanden hätten; denn diese Jugend ist bei weitem züchtiger als jene Zeit, in der der Angeklagte Ehebruch vor den Richtern leugnete, die Richter ihn vor dem Angeklagten eingestanden, in der Ausschweifungen begangen wurden, um einen Fall zu verhandeln, in der Clodius, durch dieselben Laster einflussreich, durch die er schuldig war, seine verderblichen Machenschaften während der Verhandlung selbst betrieb.