Quicumque audierit post quinquagesimum annum sibi patienda supplicia, non perturbatur nisi si medium spatium transiluerit et se in illam saeculo post futuram sollicitudinem immiserit: eodem modo fit ut animos libenter aegros et captantes causas doloris vetera atque obliterata contristent.
von vanessa.v am 15.08.2023
Wenn jemand hört, dass er nach dem fünfzigsten Lebensjahr Härten erleiden wird, macht er sich keine Sorgen, es sei denn, er überspringt die Gegenwart und versetzt sich gedanklich in jene ferne Zukunftsangst. Ebenso werden von ruhelos grübelnden Geistern, die aktiv nach Gründen für Traurigkeit suchen, alte, längst vergessene Dinge als belastend empfunden.
von lewin967 am 18.07.2013
Wer gehört hat, dass er nach dem fünfzigsten Lebensjahr Strafen erdulden muss, wird nicht beunruhigt, es sei denn, er hätte die mittlere Zeitspanne übersprungen und sich in jene zukünftige Sorge nach einem Jahrhundert hineingestürzt: Auf dieselbe Weise geschieht es, dass Geister, die gerne krank sind und Gründe für Kummer suchen, von alten und vergessenen Dingen betrübt werden.