Compositis ergo rebus, utcumque componi fractae atque ultimae poterant, id agendum existimavit ne cui catonem aut occidere liceret aut servare contingeret.
von lennart959 am 24.01.2021
Nachdem er die Angelegenheiten, soweit es in ihrem verzweifelten und zerrütteten Zustand möglich war, geordnet hatte, beschloss er zu handeln, um sicherzustellen, dass niemand weder das Recht hätte, Cato zu töten, noch die Chance, ihn zu retten.
von aleksandra.l am 24.08.2017
Nachdem die Angelegenheiten, soweit es möglich war, in einer zerrütteten und hoffnungslosen Situation geregelt waren, hielt er es für notwendig: Es sollte niemandem erlaubt sein, Cato weder zu töten noch zufällig zu retten.