Sunt enim, qui ita distinguant, quaedam beneficia esse, quaedam officia, quaedam ministeria; beneficium esse, quod alienus det alienus est, qui potuit sine reprehensione cessare; officium esse filii, uxoris, earum personarum, quas necessitudo suscitat et ferre opem iubet; ministerium esse serui, quem condicio sua eo loco posuit, ut nihil eorum, quae praestat, inputet superiori.
von elina.z am 03.11.2023
Es gibt nämlich Menschen, die folgende Unterscheidung treffen: Einige Dinge sind Gefälligkeiten, andere Familienobliegenheiten und wieder andere Dienstpflichten. Eine Gefälligkeit ist das, was ein Fremder gibt (ein Fremder ist jemand, der ohne Tadel hätte ablehnen können); eine Familienobliegenheit gehört zu Kindern, Ehefrauen und jenen Personen, die familiäre Bindungen verpflichten, Hilfe zu leisten; und die Dienstpflicht gehört zu einem Sklaven, dessen Status ihn in eine solche Position versetzt hat, dass er von seinem Herrn keinen Dank für irgendetwas, was er tut, beanspruchen kann.
von marta.862 am 11.12.2022
Es gibt nämlich solche, die derart unterscheiden: Bestimmte Dinge seien Wohltaten, bestimmte Dinge seien Pflichten, bestimmte Dinge seien Dienste; eine Wohltat sei das, was ein Unbeteiligter gibt (ein Unbeteiligter ist derjenige, der ohne Tadel hätte aufhören können); eine Pflicht sei die eines Sohnes, einer Ehefrau, derjenigen Personen, die eine enge Beziehung erhebt und auffordert, Hilfe zu leisten; ein Dienst sei der eines Sklaven, den seine Stellung an diesen Ort gestellt hat, so dass er nichts von dem, was er leistet, seinem Vorgesetzten anrechnen kann.