Qui accepit inquit beneficium, licet animo benignissimo acceperit, nondum consummauit officium suum; restat enim pars reddendi; sicut in lusu est aliquid pilam scite ac diligenter excipere, sed non dicitur bonus lusor, nisi qui apte et expedite remisit, quam acceperat.
von clemens.879 am 25.11.2016
Derjenige, der eine Gunst erhält, sagt er, hat selbst bei der freundlichsten Absicht seine Pflicht noch nicht erfüllt; denn der Teil des Zurückgebens steht noch aus. Es ist wie beim Ballspiel - den Ball geschickt und sorgfältig zu fangen ist wichtig, aber man gilt nicht als guter Spieler, wenn man nicht das Empfangene angemessen und schnell zurückwerfen kann.
von paulina.c am 04.04.2016
Wer ein Geschenk empfangen hat, so sagt er, und sei es auch mit dem wohlwollendsten Geist empfangen worden, hat seine Pflicht noch nicht erfüllt; denn es bleibt der Teil des Zurückgebens; wie beim Spiel es etwas ist, den Ball geschickt und sorgfältig zu fangen, aber er wird nicht ein guter Spieler genannt, es sei denn, derjenige, der das Empfangene passend und bereitwillig zurückgegeben hat.