Cum eligendum dico, cui debeas, uim maiorem et metum excipio, quibus adhibitis electio perit.
von hannah.c am 29.10.2013
Wenn ich davon spreche, eine Wahl zu treffen, wem gegenüber man etwas schuldig ist, beziehe ich Situationen mit Gewalt oder Bedrohungen nicht mit ein, da in solchen Fällen eigentlich keine echte Wahl mehr existiert.
von ronya.k am 26.02.2021
Wenn ich vom Wählen spreche, wem man verpflichtet sein sollte, schließe ich überlegene Gewalt und Furcht aus, durch deren Anwendung die Wahlfreiheit erlischt.