At aliae leges item condemnatis civibus non animam eripi, sed exsilium permitti iubent.
von leah.p am 29.05.2020
Andere Gesetze jedoch bestimmen gleichermaßen, dass verurteilten Bürgern nicht das Leben genommen, sondern Verbannung gestattet werden soll.
von marlo.v am 10.03.2016
Andere Gesetze jedoch bestimmen, dass verurteilte Bürger nicht hingerichtet, sondern stattdessen ins Exil geschickt werden dürfen.