Quinctius clamitat, cui rei capitalis dies dicta sit et de quo futurum propediem iudicium, eum indemnatum indicta causa non debere uiolari.
von jannes868 am 09.04.2018
Quinctius protestiert, dass jemand, gegen den eine Kapitalklage erhoben wurde und dessen Gerichtsverfahren kurz bevorsteht, nicht verletzt werden sollte, bevor er verurteilt oder auch nur gehört wurde.
von sam.q am 14.01.2015
Quinctius ruft aus, dass derjenige, für den ein Tag der Kapitalanklage festgelegt wurde und über den in Kürze ein Gerichtsverfahren stattfinden wird, nicht unverurteilt und ohne Anhörung seines Falls verletzt werden darf.