Campani, cum eos ex senatus consulto, quod priore anno factum erat, censores romae censeri coegissent nam antea incertum fuerat, ubi censerentur, petierunt, ut sibi ciues romanas ducere uxores liceret, et, si qui prius duxissent, ut habere eas, et nati ante eam diem uti iusti sibi liberi heredesque essent.
von fillipp.8874 am 08.09.2024
Die Campani beantragten, nachdem die Zensoren sie aufgrund eines Senatsbeschlusses, der im Vorjahr gefasst worden war, in Rom zu registrieren gezwungen hatten (da zuvor unklar gewesen war, wo sie registriert werden sollten), dass ihnen erlaubt werde, römische Bürgerfrauen zu heiraten, und dass diejenigen, die bereits zuvor geheiratet hatten, diese Ehen behalten dürften, sowie dass die vor diesem Tag geborenen Kinder als rechtmäßige Kinder und Erben gelten sollten.
von tessa.874 am 04.04.2020
Die Bewohner Campaniens, die von den Zensoren gezwungen wurden, sich in Rom gemäß des im vergangenen Jahr erlassenen Senatsbeschlusses zu registrieren (da ihr Registrierungsort zuvor unklar gewesen war), beantragten die Erlaubnis, römische Bürgerinnen zu heiraten. Sie baten auch darum, dass bestehende Ehen anerkannt würden und Kinder, die vor diesem Datum geboren wurden, als ihre rechtmäßigen Kinder und Erben gelten sollten.