Iis petentibus, ut in amicitia pristina esse liceret, respondit consul se, utrum hostium an pacatorum eos numero haberet, nondum scire; senatum eius rei iudicem fore; integram se causam eorum romam reicere; indutias ad id dierum nonaginta dare.
von luis.e am 30.08.2014
Als sie baten, ihre vorherigen freundschaftlichen Beziehungen wiederherzustellen, antwortete der Konsul, dass er noch nicht sicher sei, ob er sie als Feinde oder friedliche Untertanen betrachten solle. Der Senat werde darüber entscheiden, sagte er, und er werde ihren gesamten Fall nach Rom verweisen. Inzwischen werde er ihnen eine neunzigtägige Waffenruhe gewähren.
von maya8988 am 13.03.2021
Denjenigen, die darum baten, in der früheren Freundschaft verbleiben zu dürfen, antwortete der Konsul, dass er noch nicht wisse, ob er sie in die Zahl der Feinde oder der Friedfertigen einreihen solle; der Senat werde in dieser Angelegenheit Richter sein; er verweise ihre gesamte Angelegenheit nach Rom; er gewähre ihnen eine Waffenruhe von neunzig Tagen.