Contione aduocata cum egisset consul, ne tum quidem de sententia motus gratias populo romano egit, quod tanto studio, quotienscumque declarandae uoluntatis potestas facta esset, praetorem se uoluisset facere: ea sibi studia ciuium suorum destituere non esse in animo.
von neele.8831 am 10.06.2024
Nachdem der Konsul die Versammlung einberufen und angesprochen hatte, blieb er dennoch bei seiner Meinung und dankte dem römischen Volk dafür, dass es bei jeder Gelegenheit zur Meinungsäußerung so großes Interesse gezeigt hatte, ihn zum Prätor zu wählen. Er erklärte, er habe nicht die Absicht, eine solche Unterstützung seiner Mitbürger im Stich zu lassen.
von isabelle914 am 01.07.2023
Als der Konsul eine Versammlung einberufen hatte und gesprochen war, blieb er, auch dann noch nicht von seiner Position abweichend, dem Volk von Rom dankbar, weil sie mit solch großer Begeisterung, sooft die Gelegenheit zur Willensbekundung gegeben war, ihn zum Prätor machen wollten: Diese Begeisterung seiner Bürger zu verlassen, lag ihm nicht im Sinn.